Hygiene & Arbeitsschutz - UmgV Brandenburg

Hygienekonzept der Ambulant-Physio Ergo Logo GmbH

erstellt Torsten Erler

Umgangsverordnung – SARS-CoV-2-UmgBV in Brandenburg

  • Mindestabstand öffentlich und privat von 1,5 Meter
  • Mund-Nasen-Bedeckung in Einrichtung zur Erbringung von Dienstleistungen, bei denen ein physischer Kontakt stattfindet
  • auch für Besucher und Besucherin
  • in Büro – und Verwaltungsgebäuden … bei dem der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicher eingehalten werden kann
  • regelmäßiger Austausch der Raumluft durch Frischluft, insbesondere durch Stoßlüftung über Fenster
  • Erfassen von Personendaten in einem Anwesenheitsnachweis … zum Zwecke der Kontaktnachfolge
    • Vor – und Nachname + Telefonnummer oder Email-Adresse
  • der Arbeitgeber hat auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung ein Hygienekonzept umzusetzen
    • die zuständige Behörde kann die Einhaltung überprüfen
  • Private Feierlichkeiten
    • nicht mehr als 75 Menschen
    • bei 35 Neuinfektion sind 25 zeitgleich Anwesenden nicht erlaubt
    • bei 50 Neuinfektion sind 10 zeitgleich Anwesenden nicht erlaubt
    • Anmelden der Feierlichkeiten (mindest. 3 Werktage zuvor)
  • Sport (Rehasport) – keine gemeinsame Nutzung von Geräten
    • in Individualsport höchstens 5 Personen

 

Tragen von Atemmasken | Mund-Nasen-Schutz | Gesichtsschild

  • wir tragen FFP2 Masken (siehe Verhaltensregeln in therapeutischen Praxen in Corona-Zeiten www.bgw-online.de/corona-therapeutische-praxen)
  • einen Mund-Nasen-Schutz, wird nicht mehr als ausreichend angesehen
  • beim Aufenthalt in der Praxis werden grundsätzlich FFP2 Masken getragen
    • das betrifft auch den Team-Raum
    • das betrifft auch die Verwaltung
    • während der Therapie, unabhängig der Klienten / Patienten
  • bei der KFZ – Nutzung mit einem Beifahrer/in (Praktikant, Student oder einzuarbeitender Mitarbeiter) hat der Beifahrer/in eine FFP2 zu tragen
  • Ausnahmen sind gegeben
    • alleiniger Aufenthalt in einem Raum
    • Sitzen am Tisch im Team-Raum
  • Patienten und Klienten tragen einen Mund-Nase – Schutz
    • beim Arbeiten im Gesicht / Mund oder der HWS ist eine Gesichtsschild-Maske durch den Therapeuten zu tragen

 

Desinfektion von Kontaktflächen | Lüften der Räume

  • häufige Kontaktflächen müssen mehrmals täglich desinfiziert werden, ins besondere:
    • Türklinken
    • Wasserhähne
    • Toiletten usw.
  • nach dem Gebrauch der PKW´s sind Berührungsflächen zu desinfizieren
  • das regelmäßige Waschen und desinfizieren der Hände, sowie die Pflege der Hände ist nach jeder Therapie zu gewährleisten
  • die Therapiemittel sind nach jeder Behandlung zu desinfizieren
    • Lagerungspacks
    • Therapieliegen
    • Pezzi-Bälle usw.
  • zur vollen Stunde sollen die Therapie – Warteräume und der Team-Raum mit breiten geöffneten Fenster Stoßgelüftet werden

 

Abstandsregel

  • durch die therapeutische Arbeit ist der geforderte Abstand von 1,5 Meter nur bedingt zu gewährleisten
  • das Tragen der FFP2 Maske, ermöglicht in geringerem Abstand zum Klienten arbeiten zu können

 

Meldepflicht

  • das Erfassen von Personendaten ist durch THEORG gegeben
  • nicht im Terminplan registrierte Personen sind in einer separaten Liste zu erfassen
    • ausgenommen sind Familienangehörige
  • Urlaubsrückkehrer haben sich einen Tag vor Dienstbeginn telefonisch bei Torsten Erler zu melden
  • bei auftretenden Symptomen hat sich der Mitarbeiter telefonisch bei Torsten Erler zu melden
  • der Mitarbeiter (m/w/d) hat sich in seinem Privat-Leben verantwortlich zubewegen (siehe Umgangsverordnung Land Brandenburg)
  • nach wissentlichen Kontakt mit einem positiv COVID 19 getesteten Menschen, erfolgt eine telefonische Mitteilung an Torsten Erler – das Betreten der Praxis ist damit untersagt