Hygiene & Arbeitsschutz - UmgV Brandenburg
Hygienekonzept der Ambulant-Physio Ergo Logo GmbH
erstellt Torsten Erler
Umgangsverordnung – SARS-CoV-2-UmgBV in Brandenburg
- Mindestabstand öffentlich und privat von 1,5 Meter
- Mund-Nasen-Bedeckung in Einrichtung zur Erbringung von Dienstleistungen, bei denen ein physischer Kontakt stattfindet
- auch für Besucher und Besucherin
- in Büro – und Verwaltungsgebäuden … bei dem der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicher eingehalten werden kann
- regelmäßiger Austausch der Raumluft durch Frischluft, insbesondere durch Stoßlüftung über Fenster
- Erfassen von Personendaten in einem Anwesenheitsnachweis … zum Zwecke der Kontaktnachfolge
- Vor – und Nachname + Telefonnummer oder Email-Adresse
- der Arbeitgeber hat auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung ein Hygienekonzept umzusetzen
- die zuständige Behörde kann die Einhaltung überprüfen
- Private Feierlichkeiten
- nicht mehr als 75 Menschen
- bei 35 Neuinfektion sind 25 zeitgleich Anwesenden nicht erlaubt
- bei 50 Neuinfektion sind 10 zeitgleich Anwesenden nicht erlaubt
- Anmelden der Feierlichkeiten (mindest. 3 Werktage zuvor)
- Sport (Rehasport) – keine gemeinsame Nutzung von Geräten
- in Individualsport höchstens 5 Personen
Tragen von Atemmasken | Mund-Nasen-Schutz | Gesichtsschild
- wir tragen FFP2 Masken (siehe Verhaltensregeln in therapeutischen Praxen in Corona-Zeiten www.bgw-online.de/corona-therapeutische-praxen)
- einen Mund-Nasen-Schutz, wird nicht mehr als ausreichend angesehen
- beim Aufenthalt in der Praxis werden grundsätzlich FFP2 Masken getragen
- das betrifft auch den Team-Raum
- das betrifft auch die Verwaltung
- während der Therapie, unabhängig der Klienten / Patienten
- bei der KFZ – Nutzung mit einem Beifahrer/in (Praktikant, Student oder einzuarbeitender Mitarbeiter) hat der Beifahrer/in eine FFP2 zu tragen
- Ausnahmen sind gegeben
- alleiniger Aufenthalt in einem Raum
- Sitzen am Tisch im Team-Raum
- Patienten und Klienten tragen einen Mund-Nase – Schutz
- beim Arbeiten im Gesicht / Mund oder der HWS ist eine Gesichtsschild-Maske durch den Therapeuten zu tragen
Desinfektion von Kontaktflächen | Lüften der Räume
- häufige Kontaktflächen müssen mehrmals täglich desinfiziert werden, ins besondere:
- Türklinken
- Wasserhähne
- Toiletten usw.
- nach dem Gebrauch der PKW´s sind Berührungsflächen zu desinfizieren
- das regelmäßige Waschen und desinfizieren der Hände, sowie die Pflege der Hände ist nach jeder Therapie zu gewährleisten
- die Therapiemittel sind nach jeder Behandlung zu desinfizieren
- Lagerungspacks
- Therapieliegen
- Pezzi-Bälle usw.
- zur vollen Stunde sollen die Therapie – Warteräume und der Team-Raum mit breiten geöffneten Fenster Stoßgelüftet werden
Abstandsregel
- durch die therapeutische Arbeit ist der geforderte Abstand von 1,5 Meter nur bedingt zu gewährleisten
- das Tragen der FFP2 Maske, ermöglicht in geringerem Abstand zum Klienten arbeiten zu können
Meldepflicht
- das Erfassen von Personendaten ist durch THEORG gegeben
- nicht im Terminplan registrierte Personen sind in einer separaten Liste zu erfassen
- ausgenommen sind Familienangehörige
- Urlaubsrückkehrer haben sich einen Tag vor Dienstbeginn telefonisch bei Torsten Erler zu melden
- bei auftretenden Symptomen hat sich der Mitarbeiter telefonisch bei Torsten Erler zu melden
- der Mitarbeiter (m/w/d) hat sich in seinem Privat-Leben verantwortlich zubewegen (siehe Umgangsverordnung Land Brandenburg)
- nach wissentlichen Kontakt mit einem positiv COVID 19 getesteten Menschen, erfolgt eine telefonische Mitteilung an Torsten Erler – das Betreten der Praxis ist damit untersagt