Wir rüsten uns für die Zukunft | Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG)
"Ab dem 01.07.2026 sind alle Ärzte und Zahnärzte verpflichtet, Verordnungen von Heilmitteln elektronisch auszustellen und für die elektronische Übermittlung die Telematikinfrastruktur zu nutzen"
In § 32 SGB V wird ergänzt: Ein Anspruch besteht auch auf die Versorgung mit Heilmittel, die telemedizinisch erbracht werden.
Alle Heilmitelerbringer erhalten Zugriff auf die elektronische Patientenakte.
(Quelle: up -Unternehmen Praxis 06/2021 S.8 ff)
Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden arbeiten in der Häuslichkeit eines Klienten. Der erkrankte Mensch möchte sein Pflegebett verlassen und seine Familie bei der nächsten Gartenparty mit erleben. Dieses Teilhabeziel ist therapeutisch-handwerklich anspruchsvoll. Therapieziele zu entwickeln, zu evaluieren, Zielsetzungen zu korrigieren, die Diskussion in den Fachbereichen zu suchen, bzw. Ärzte, Pflege und Familie mit einzubinden. Dies ist ein hoher Anspruch an Kommunikation und Dokumentation.
Früher gab es die Informationen zum aktuellen Wetter nur in den Nachrichten - heute schaut man in die WetterAPP. Die moderne klientenzentrierte Rehabilitation, zwingt die Gesundheitsdienstleister ebenso zu zeitaktueller Informationstransparenz. Es ist ein natürliches Bedürfnis eines Sohnes, zu wissen, welche Fortschritte sein Vater macht, auf dem Weg vom Pflegebett zurück ins Leben.
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